RT Article T1 Die Neuregelung der §§ 72 und 82 c SGB XI JF Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen VO 10 IS 4 SP 117 OP 123 A1 Hinzpeter-Schmidt, Rosa 1994- LA German YR 2022 UL https://ixtheo.de/Record/1908867841 AB Die durch das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz eingeführten Änderungen der §§ 72, 82 c SGB XI sind ein neuer Anlauf, die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Pflegebranche zu verbessern. Ab dem 1.9.2022 dürfen die Pflegekassen Versorgungsverträge nur noch mit solchen Pflegeeinrichtungen schließen, die ihre Beschäftigten nach Tarifvertrag oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bezahlen. Der folgende Beitrag beleuchtet die Neuerungen genauer.