RT Article T1 MAVO und MVG-EKD im Vergleich – Wie groß ist die Diskrepanz wirklich? JF Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen VO 9 IS 4 SP 124 OP 131 A1 Ferreri, Regina 1991- LA German YR 2021 UL https://ixtheo.de/Record/1908858613 AB Das Recht der Religionsgemeinschaften, die Vertretung ihrer Mitarbeiter eigenständig zu regeln, ist verfassungsrechtlich in Art. 140 GG iVm Art. 137 Abs. 3 WRV verankert und durch die Rechtsprechung explizit anerkannt. Die katholische Kirche wie auch die evangelischen Kirchen haben von dieser Freiheit unabhängig voneinander Gebrauch gemacht. Anlässlich des Jubiläums der MAVO und zunehmender Tendenzen hin zur ökumenischen Zusammenarbeit stellt sich dabei die naheliegende Frage, wie groß die Unterschiede zwischen MAVO und MVG-EKD tatsächlich sind und wo- rin ihre Gemeinsamkeiten bestehen. Der folgende Beitrag widmet sich dieser Frage mit einem Schwerpunkt auf den praktisch relevanten Gesichtspunkten der Zusammensetzung der Mitarbeitervertretung, Freistellung von Mitarbeitervertretern sowie den Beteiligungsrechten.