RT Article T1 Betriebsübergang auf den kirchlichen Rechtsträger nach § 613a BGB: Systemwechsel durch Änderungskündigung JF Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen VO 9 IS 1 SP 4 OP 8 A1 Holler, Daniel LA German YR 2021 UL https://ixtheo.de/Record/190830328X AB Das Arbeitsrecht ist innerhalb der Kirchen durch Art. 140 GG iVm Art. 137 Abs. 3 WRV grundrechtsgeprägt und deshalb das kirchliche Selbstverständnis bei der Anwendung weltlicher Arbeitsregelungen besonders zu berücksichtigen. Infolge der besonderen kollektiven Regelungsinstrumente in Gestalt der Arbeitsvertragsrechtsregelungen und des Mit- arbeitervertretungsrechts, sowie der besonderen Loyalitätsanordnungen, lässt sich von zwei unterschiedlichen Systemen innerhalb des Arbeitsrechts sprechen. Rechtlich interessant und in Teilen noch vollkommen ungeklärt sind die Folgen eines arbeitsrechtlichen Systemwechsels, der durch Übergang vom weltlichen auf einen kirchlichen Rechtsträgern stattfindet. Folgender Beitrag will sich dem Thema der Verkirchlichung" profaner Betriebe annehmen, wobei der Fokus auf der rechtlichen Einfassung weltlicher Arbeitsverhältnisse in das kirchliche System liegt.