Der Ausschluss des Arbeitskampfes in kirchlichen Einrichtungen im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention

Die kirchliche Tarifsetzung, sowohl in der evangelischen als auch in der katholischen Kirche findet unter Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen statt. Dies steht im Einklang mit der deutschen (Religions-) Verfassungsrechtslage. Dieser Beitrag untersucht (erneut), ob der Ausschluss von Arbeitskampfmaß...

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Main Author: Mälzer, Dr. Max (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: 2024
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2024, Volume: 12, Issue: 2, Pages: 56-58
Standardized Subjects / Keyword chains:B Church labor law / Labor law / Labor dispute / Convention on Human Rights
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Description
Summary:Die kirchliche Tarifsetzung, sowohl in der evangelischen als auch in der katholischen Kirche findet unter Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen statt. Dies steht im Einklang mit der deutschen (Religions-) Verfassungsrechtslage. Dieser Beitrag untersucht (erneut), ob der Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen auch im Licht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zulässig ist. Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 14. Dezember 2023 in der Rechtssache ,,Humpert und andere gegen Deutschland", in der der EGMR über die Rechtmäßigkeit des Streikverbots für verbeamtete Lehrkräfte zu entscheiden hatte.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen