Inkonsummationsverfahren und In-vitro-Fertilisation - eine Problemanzeige

Hinsichtlich der künstlichen Befruchtung steht das kirchliche Lehramt auf dem Standpunkt, dass die von Gott bestimmte unlösbare Verknüpfung von ehelicher Vereinigung und Fortpflanzung vom Menschen nicht eigenmächtig aufgelöst werden darf. Es ist Praxis des zuständigen Amtes bei der Römischen Rota, e...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Engel-Ries, Barbara 1969- (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Lang 2023
In: De processibus matrimonialibus
Year: 2023, Volume: 30, Pages: 41-58
Online Access: Volltext (kostenfrei)
Volltext (kostenfrei)
Description
Summary:Hinsichtlich der künstlichen Befruchtung steht das kirchliche Lehramt auf dem Standpunkt, dass die von Gott bestimmte unlösbare Verknüpfung von ehelicher Vereinigung und Fortpflanzung vom Menschen nicht eigenmächtig aufgelöst werden darf. Es ist Praxis des zuständigen Amtes bei der Römischen Rota, eine Ehe, aus der ein Kind mittels künstlicher Befruchtung wie In-vitro-Fertilisation (IVF) hervorgegangen ist, die aber nie vollzogen wurde, nicht wegen der Bitte um Dispens an den Papst weiterzuleiten, auch wenn der zuständige Diözesanbischof als Erstentscheider versichert hat, dass die Auflösung der Ehe kein Ärgernis hervorrufen wird. Es scheint die Sorge zu bestehen, dass die Auflösung einer solchen Ehe gleichzeitig als ein positives Urteil des päpstlichen Lehramtes über die Bewertung von IVF gewertet wird. Die römische Praxis sollte überdacht werden im Hinblick auf eine Stärkung der bischöflichen Vollmacht und das Anliegen der Eheleute, ihre Ehe auflösen zu lassen.
Contains:Enthalten in: De processibus matrimonialibus
Persistent identifiers:DOI: 10.22602/IQ.9783745888447