RT Article T1 Ungewollt schwanger: eine schwierige Schicksalsgemeinschaft: Ein Schwangerschaftsabbruch enthält immer einen ethisch unauflösbaren Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Lebensschutz des Ungeborenen. Ziel einer Gesetzesreform sollte nicht die Abschaffung, sondern eine Verbesserung des § 218 sein. JF Neue Caritas VO 125 IS 3 SP 13 OP 15 A1 Schlögl-Flierl, Kerstin 1976- LA German YR 2024 UL https://ixtheo.de/Record/1880742799