Die eherechtliche Auswertung von 1 Kor 7,4 durch Augustinus

Augustinus stützt seine Lehre vom bonum fidei auf 1 Kor 7, 4. Für ihn bedeutet Treue die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft in der Ehe und das Verbot außerehelicher Geschlechtsgemeinschaft. Die Ehegatten besitzen Verfügungsgewalt über den Leib des anderen, die jedoch nur um der Zeugung willen ausge...

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主要作者: Bruns, Bernhard (Author)
格式: Print 文件
语言:German
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出版: 1985
In: Österreichisches Archiv für Kirchenrecht
Year: 1985, 卷: 35, 发布: 3/4, Pages: 201-257
Standardized Subjects / Keyword chains:B Augustinus, Aurelius, 圣人 354-430 / Bibel. Korintherbrief 1. 7,4 / 婚姻法
IxTheo Classification:HC New Testament
SB Catholic Church law
Further subjects:B Bibel. Korintherbrief 1. 1,4
B Kanonisches Eherecht
B Ehebegriff
B Augustinus, Aurelius 圣人 (354-430)
B Ehestandsliteratur
实物特征
总结:Augustinus stützt seine Lehre vom bonum fidei auf 1 Kor 7, 4. Für ihn bedeutet Treue die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft in der Ehe und das Verbot außerehelicher Geschlechtsgemeinschaft. Die Ehegatten besitzen Verfügungsgewalt über den Leib des anderen, die jedoch nur um der Zeugung willen ausgeübt werden darf. Während Augustinus von einer Teilbarkeit der Verfügungsgewalt der Frauen ausgeht (Polygamie), sieht er die Polyandrie durch das bonum sacramenti als ausgeschlossen an. Im NT gibt es nach Augustinus nur noch ungeteilte Verfügungsgewalt. Die Unauflöslichkeit der Ehe folgt aus dem bonum sacramenti nicht aus dem bonum fidei. Im Falle der "Scheidung" wegen Ehebruches geht die gegenseitige Verfügungsgewalt unter, die Ehe selbst aber bleibt bestehen. Auch die Trennung nach dem privilegium Paulinum zerstört zwar die gegenseitige Verfügungsgewalt, nicht aber die Ehe im Sinne des bonum sacramenti. Trennung ist demnach erlaubt, Wiederheirat nicht. Im Bereich der Geschlechtsgemeinschaft besteht nach Augustinus Rechtsgleicheit zwischen Mann und Frau
Item Description:Aufsatz
ISSN:0029-9820
Contains:Enthalten in: Österreichisches Archiv für Kirchenrecht