Erlaß des Bistums Limburg vom 23. September 1991 zur Gemeindeleitung in Kooperation: (Abl [1991] 117 f.; PfarrAbl 64 [1991] 381-383)

Es handelt sich um drei verschiedene Muster für kooperative Gemeindeleitungen. Diese werden zur Anwendung freigegeben und empfohlen (1. Seelsorge bei gemeindeübergreifender Wahrnehmung der Dienste durch Pfarrer und hauptamtlich in der Seelsorge Mitarbeitenden im Gesamtgebiet; 2. Seelsorge bei differ...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Diözese. Limburg, Lahn (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1991
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 1991, Band: 160, Heft: 2, Seiten: 532-535
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 517, §2
B Katholische Kirche Diözese Limburg
B Norm
B Partikularrecht
B Gemeindeleitung
Beschreibung
Zusammenfassung:Es handelt sich um drei verschiedene Muster für kooperative Gemeindeleitungen. Diese werden zur Anwendung freigegeben und empfohlen (1. Seelsorge bei gemeindeübergreifender Wahrnehmung der Dienste durch Pfarrer und hauptamtlich in der Seelsorge Mitarbeitenden im Gesamtgebiet; 2. Seelsorge bei differenzierter Wahrnehmung der Dienste durch Pfarrer und Bezugsperson in verschiedenen Kirchengemeinden; 3. Leitung der Seelsorge in einer Kirchengemeinde durch einen Priester gemäß can. 517 § 2 CIC in Zusammenarbeit mit einer Bezugsperson)
Beschreibung:Aufsatz
ISSN:0003-9160
Enthält:Enthalten in: Archiv für katholisches Kirchenrecht