Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische Verweisung. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.4.2018 (5 Sa 295/17)

1. Die dynamische Geltung des BAT-KF setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber dem Diakonischen Werk angehört. Die Bezugnahme steht nicht unter der auflösenden Bedingung der Kirchenzugehörigkeit der Arbeitgeberseite. 2. Eine arbeitsvertraglich in Bezug genommene kirchliche Arbeitsvertragsordnung gilt...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Rheinland-Pfalz, Landesarbeitsgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Pages: 258-280$v71
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1. Die dynamische Geltung des BAT-KF setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber dem Diakonischen Werk angehört. Die Bezugnahme steht nicht unter der auflösenden Bedingung der Kirchenzugehörigkeit der Arbeitgeberseite. 2. Eine arbeitsvertraglich in Bezug genommene kirchliche Arbeitsvertragsordnung gilt zwischen den Parteien als Vertragsrecht. An dessen Inhalt ist der neue Betriebsinhaber nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gebunden. Es ist deshalb unerheblich, wie die Tätigkeit des Arbeitnehmers nach Maßgabe der Eingruppierungsregelungen tariflich zu bewerten ist.
ISBN:3110702274
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110702279