Kopftuchverbot für eine Beamtin in der Kommunalverwaltung. VG Kassel, Urteil vom 28.2.2018 (1 K 2514/17.KS)

Das Tragen eines Kopftuches durch eine in der kommunalen Leistungsverwaltung tätigen Beamtin ist – anders als bei der hoheitlichen Eingriffsverwaltung oder im Bereich der Justiz – nicht von vorneherein geeignet, die staatliche Neutralitätspflicht in ihrem Kernbereich zu verletzen, wenn die Beamtin n...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Hessen, Verwaltungsgericht Kassel (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Pages: 131-147$v71
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Das Tragen eines Kopftuches durch eine in der kommunalen Leistungsverwaltung tätigen Beamtin ist – anders als bei der hoheitlichen Eingriffsverwaltung oder im Bereich der Justiz – nicht von vorneherein geeignet, die staatliche Neutralitätspflicht in ihrem Kernbereich zu verletzen, wenn die Beamtin nicht versucht, Bürger von ihrem Glaubensverständnis zu überzeugen. Das Verbot, ein islamisches Kopftuch während des Dienstes tragen zu dürfen, stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Beamtin dar und bedarf zur Rechtfertigung einer konkreten Gefahr für die staatliche Neutralität oder für die Grundrechte Dritter.
ISBN:3110702274
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110702279