Betriebsbedingte Kündigung bei kirchlichem Mitarbeiter. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.2.2018 (11 Sa 159/17)

1. Der Arbeitnehmer ist nicht zur Erzielung bestimmter, auch nicht durch schnittlicher Arbeitserfolge verpflichtet. Er hat im Rahmen seiner arbeits vertraglichen Verpflichtungen nur sein persönliches Leistungsvermögen auszuschöpfen. Er muss tun was er soll, so gut wie er kann. Dies kann von Arbeitne...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Akademie für Raumforschung und Landesplanung, LAG Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Pages: 83-99$v71
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1. Der Arbeitnehmer ist nicht zur Erzielung bestimmter, auch nicht durch schnittlicher Arbeitserfolge verpflichtet. Er hat im Rahmen seiner arbeits vertraglichen Verpflichtungen nur sein persönliches Leistungsvermögen auszuschöpfen. Er muss tun was er soll, so gut wie er kann. Dies kann von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer aufgrund verschiedener Umstände wie Gesundheitszustand oder Alter höchst unterschiedlich sein und ist daher einer Pauschalierung oder Durchschnittsbetrachtung nicht zugänglich. 2. Die unternehmerische Entscheidung einer Kirchengemeinde unterliegt der Rechtskontrolle, als sie nicht gegen Gesetze verstoßen darf. Das ist hinsichtlich des Einsatzes der straffällig gewordenen Personen, die zur Vermeidung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit leisten sollen, die nach den Vorstellungen des Arbeitgebers mit ihrem Einsatz reguläre Beschäftigte ersetzen und verdrängen sollen, aber der Fall.
ISBN:3110702274
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110702279