Benachteiligung im Bewerbungsverfahren einer kirchlichen Einrichtung wegen fehlender Religionszugehörigkeit. LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.12.2016 (17 Sa 288/16)
(1) Einzelfallentscheidung zu einem Entschädigungs- und Schadensersatz anspruch nach § 15 Abs. 1 und 2 Satz 1 AGG wegen religionsbedingter Benachteiligung. (2) Verlangt eine katholische Arbeitgeberin im Anforderungsprofil der veröffentlichten Stellenausschreibung für eine weder dem pastoralen noch d...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
De Gruyter
2020
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2020, Volume: 68, Pages: 375-383 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | (1) Einzelfallentscheidung zu einem Entschädigungs- und Schadensersatz anspruch nach § 15 Abs. 1 und 2 Satz 1 AGG wegen religionsbedingter Benachteiligung. (2) Verlangt eine katholische Arbeitgeberin im Anforderungsprofil der veröffentlichten Stellenausschreibung für eine weder dem pastoralen noch dem erzieherischen Bereich zuzuordnende Stelle einer Personalsachbearbeiterin, die nicht zu dem in Art. 3 Abs. 2 Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (KathKiGrdO) genannten Aufgabenkreis gehört, lediglich eine positive Einstellung zu den Grundlagen/Zielen eines katholischen Trägers so kann sie von diesem selbst gesetzten Anforderungsprofil für die Dauer des Bewerbungsverfahrens nicht mehr abweichen. (3) Lehnt in diesem Fall die kirchliche Arbeitgeberin die Einstellung einer Bewerberin mit der Begründung ab, diese gehöre keiner christlichen Konfession an und sei nicht getauft, so kann die abgelehnte Bewerberin gemäß § 15 Abs. 2 AGG eine angemessene Entschädigung und – sofern die Bewerberin ohne die benachteiligende Handlung als am besten geeignete Bewerberin eingestellt worden wäre – zusätzlich Schadensersatz gemäß § 15 Abs. 1 AGG verlangen. |
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ISBN: | 3110678446 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110678444 |