Sollicitatio in actu confessionis: eine Straftat, die nicht bewiesen werden kann?

Klaus Lüdicke hat im „Münsterischen Kommentar" die These vertreten, die Straftat der sollicitatio in actu confessionis könne aus prozessrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht bestraft werden. Der folgende Beitrag setzt sich mit dieser These des Jubilars kritisch auseinander. Hierzu werden zunä...

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Bibliographic Details
Main Author: Rieger, Rafael M. (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Ludgerus Verlag 2023
In: Nulla est caritas sine iustitia
Year: 2023, Volume: 82, Pages: 331-349
Standardized Subjects / Keyword chains:B Crime / Solicitation / Confession
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Further subjects:B Confession
B sollicitatio
Description
Summary:Klaus Lüdicke hat im „Münsterischen Kommentar" die These vertreten, die Straftat der sollicitatio in actu confessionis könne aus prozessrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht bestraft werden. Der folgende Beitrag setzt sich mit dieser These des Jubilars kritisch auseinander. Hierzu werden zunächst die einschlägigen Strafbestimmungen in Vergangenheit und Gegenwart in Erinnerung gerufen. Dann wird der materielle Tatbestand der sollicitatio erläutert. Da sich bei kirchenrechtsdogmatischen Konkretisierungsvorschlägen die Wahrheit nicht positiv, sondern stets nur durch Widerlegung des Falschen zeigt, werden Lüdickes Interpretation und ein Alternativvorschlag einem mehrstufigen „Negativtest" unterzogen. Die spezifischen verfahrensrechtlichen Herausforderungen können hier nicht verschwiegen werden. Gleichwohl zeigt sich am Ende, dass erforderlichenfalls das Übel der sollicitatio in actu confessionis durchaus auch heute noch mit strafrechtlichen Mitteln bekämpft werden kann.
ISBN:3874973018
Contains:Enthalten in: Nulla est caritas sine iustitia