Sollicitatio in actu confessionis: eine Straftat, die nicht bewiesen werden kann?
Klaus Lüdicke hat im „Münsterischen Kommentar" die These vertreten, die Straftat der sollicitatio in actu confessionis könne aus prozessrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht bestraft werden. Der folgende Beitrag setzt sich mit dieser These des Jubilars kritisch auseinander. Hierzu werden zunä...
Главный автор: | |
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Формат: | Print Статья |
Язык: | Немецкий |
Проверить наличие: | HBZ Gateway |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Опубликовано: |
2023
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В: |
Nulla est caritas sine iustitia
Год: 2023, Том: 82, Страницы: 331-349 |
Нормированные ключевые слова (последовательности): | B
Уголовное преступление
/ Прошение
/ Исповедь (мотив)
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Индексация IxTheo: | SA Церковное право SB Каноническое право |
Другие ключевые слова: | B
Исповедь (мотив)
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Итог: | Klaus Lüdicke hat im „Münsterischen Kommentar" die These vertreten, die Straftat der sollicitatio in actu confessionis könne aus prozessrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht bestraft werden. Der folgende Beitrag setzt sich mit dieser These des Jubilars kritisch auseinander. Hierzu werden zunächst die einschlägigen Strafbestimmungen in Vergangenheit und Gegenwart in Erinnerung gerufen. Dann wird der materielle Tatbestand der sollicitatio erläutert. Da sich bei kirchenrechtsdogmatischen Konkretisierungsvorschlägen die Wahrheit nicht positiv, sondern stets nur durch Widerlegung des Falschen zeigt, werden Lüdickes Interpretation und ein Alternativvorschlag einem mehrstufigen „Negativtest" unterzogen. Die spezifischen verfahrensrechtlichen Herausforderungen können hier nicht verschwiegen werden. Gleichwohl zeigt sich am Ende, dass erforderlichenfalls das Übel der sollicitatio in actu confessionis durchaus auch heute noch mit strafrechtlichen Mitteln bekämpft werden kann. |
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ISBN: | 3874973018 |
Второстепенные работы: | Enthalten in: Nulla est caritas sine iustitia
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