Kein Schadensersatz für Kirchenmusiker nach rechtmäßiger Kündigung, LAG Düsseldorf: Urteil vom 12.9.2018 (12 Sa 757/17)

1. Das deutsche Recht kennt auf der Grundlage von § 826 BGB, d.h. der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung, einen Schadensersatzanspruch trotz ergangener rechtskräftiger Entscheidung. 2. Bereits das Zweite Vatikanische Konzil geht davon aus, dass die Kirchenmusik einen notwendigen und integrieren...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Landesarbeitsgericht, Düsseldorf (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Volume: 72, Pages: 109-137
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Damage claim
B Love relationship
B Church labor law
B Liturgical service
Online Access: Volltext (Resolving-System)
Description
Summary:1. Das deutsche Recht kennt auf der Grundlage von § 826 BGB, d.h. der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung, einen Schadensersatzanspruch trotz ergangener rechtskräftiger Entscheidung. 2. Bereits das Zweite Vatikanische Konzil geht davon aus, dass die Kirchenmusik einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht. Kirchenmusiker sind daher nicht dem pastoralen, sondern dem liturgischen Dienst zuzuordnen. Ein Kirchenmusiker, der als Organist zumindest die abgesprochenen Lieder während der Messe spielt, kann als eine Person betrachtet werden, die dem Verkündigungsauftrag der Kirche nahesteht und an diesem sogar mit einem eigenen Beitrag mitwirkt. 3. Die dauerhafte außereheliche Beziehung eines Kirchenmusikers ist nach kirchenrechtlichem Verständnis der katholischen Kirche als Kündigungsgrund anzusehen.
ISBN:3110736187
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110736182-014