Kohlreif, G. (1722). Bericht von der Calvinisten Lehre: Aus der Hoch-Fürstlichen Mecklenburgischen revidirten Kirchen-Ordnung, An welchen nunmehro in die Hundert und Zwantzig Jahr alle Prediger und Geistlichen der Mecklenburgischen Lande, in ihren Vocations-Briefen und sonsten, verbunden und verwiesen worden; Zum unumstößlichen Beweiß, wie weit Evangelisch-Lutherische Lehrer in Widerlegung der Reformirten ohne Verletzung der Reichs-Gesetze gehen können, und zu gehen befugt sind, Jetzo absonderlich gedruckt: Nebst Einem Historisch-Theologischen Vorbericht, Worinnen nicht nur unterschiedene Nachrichten von den Mecklenburgischen Kirchen-Ordnungen, sondern auch eine schrifftmäßige Erörterung des IX. Capit. der Epistel an die Römer zu befinden. [Verlag nicht ermittelbar].
Chicago Style (17th ed.) CitationKohlreif, Gottfried. Bericht Von Der Calvinisten Lehre: Aus Der Hoch-Fürstlichen Mecklenburgischen Revidirten Kirchen-Ordnung, An Welchen Nunmehro in Die Hundert Und Zwantzig Jahr Alle Prediger Und Geistlichen Der Mecklenburgischen Lande, in Ihren Vocations-Briefen Und Sonsten, Verbunden Und Verwiesen Worden; Zum Unumstößlichen Beweiß, Wie Weit Evangelisch-Lutherische Lehrer in Widerlegung Der Reformirten Ohne Verletzung Der Reichs-Gesetze Gehen Können, Und Zu Gehen Befugt Sind, Jetzo Absonderlich Gedruckt: Nebst Einem Historisch-Theologischen Vorbericht, Worinnen Nicht Nur Unterschiedene Nachrichten Von Den Mecklenburgischen Kirchen-Ordnungen, Sondern Auch Eine Schrifftmäßige Erörterung Des IX. Capit. Der Epistel an Die Römer Zu Befinden. [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1722.
MLA (9th ed.) CitationKohlreif, Gottfried. Bericht Von Der Calvinisten Lehre: Aus Der Hoch-Fürstlichen Mecklenburgischen Revidirten Kirchen-Ordnung, An Welchen Nunmehro in Die Hundert Und Zwantzig Jahr Alle Prediger Und Geistlichen Der Mecklenburgischen Lande, in Ihren Vocations-Briefen Und Sonsten, Verbunden Und Verwiesen Worden; Zum Unumstößlichen Beweiß, Wie Weit Evangelisch-Lutherische Lehrer in Widerlegung Der Reformirten Ohne Verletzung Der Reichs-Gesetze Gehen Können, Und Zu Gehen Befugt Sind, Jetzo Absonderlich Gedruckt: Nebst Einem Historisch-Theologischen Vorbericht, Worinnen Nicht Nur Unterschiedene Nachrichten Von Den Mecklenburgischen Kirchen-Ordnungen, Sondern Auch Eine Schrifftmäßige Erörterung Des IX. Capit. Der Epistel an Die Römer Zu Befinden. [Verlag nicht ermittelbar], 1722.