Rieger, G. K. (1738). Die Alte und Neue Böhmische Brüder, Als deren merckwürdige und Erbauliche Historie Zur Erkenntniß und Wiederholung, besonders bey gegenwärtiger Zeit, der Kirchen Gottes wieder nothwendig zu werden scheinet: Aus richtigen Urkunden also hergeleitet, Daß es zugleich zur einer verlangten Fortsetzung des ehemaligen Saltz-Bundes dienen kan. Die Alte und Neue Böhmische Brüder, Als deren Merckwürdige und erbauliche Historie Zur Erkenntniß und Wiederholung, besonders bey gegenwärtiger Zeit, Der Kirchen Gottes wieder nothwendig zu werden scheinet Aus richtigen Urkunden also hergeleitet, Daß es zugleich zu einer verlangten Fortsetzung des ehemaligen Saltz-Bundes dienen kan. doi:10.25673/83921
Citação norma ChicagoRieger, Georg Konrad. "Die Alte Und Neue Böhmische Brüder, Als Deren Merckwürdige Und Erbauliche Historie Zur Erkenntniß Und Wiederholung, Besonders Bey Gegenwärtiger Zeit, Der Kirchen Gottes Wieder Nothwendig Zu Werden Scheinet: Aus Richtigen Urkunden Also Hergeleitet, Daß Es Zugleich Zur Einer Verlangten Fortsetzung Des Ehemaligen Saltz-Bundes Dienen Kan." Die Alte Und Neue Böhmische Brüder, Als Deren Merckwürdige Und Erbauliche Historie Zur Erkenntniß Und Wiederholung, Besonders Bey Gegenwärtiger Zeit, Der Kirchen Gottes Wieder Nothwendig Zu Werden Scheinet Aus Richtigen Urkunden Also Hergeleitet, Daß Es Zugleich Zu Einer Verlangten Fortsetzung Des Ehemaligen Saltz-Bundes Dienen Kan 1738, https://doi.org/10.25673/83921.
Citação norma MLARieger, Georg Konrad. "Die Alte Und Neue Böhmische Brüder, Als Deren Merckwürdige Und Erbauliche Historie Zur Erkenntniß Und Wiederholung, Besonders Bey Gegenwärtiger Zeit, Der Kirchen Gottes Wieder Nothwendig Zu Werden Scheinet: Aus Richtigen Urkunden Also Hergeleitet, Daß Es Zugleich Zur Einer Verlangten Fortsetzung Des Ehemaligen Saltz-Bundes Dienen Kan." Die Alte Und Neue Böhmische Brüder, Als Deren Merckwürdige Und Erbauliche Historie Zur Erkenntniß Und Wiederholung, Besonders Bey Gegenwärtiger Zeit, Der Kirchen Gottes Wieder Nothwendig Zu Werden Scheinet Aus Richtigen Urkunden Also Hergeleitet, Daß Es Zugleich Zu Einer Verlangten Fortsetzung Des Ehemaligen Saltz-Bundes Dienen Kan, 1738, https://doi.org/10.25673/83921.