Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe. VG Cottbus, Urteil vom 26.1.2017 (1 K 805/14)

Es ist verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn kirchenrechtliche Regelungen die Heranziehung zu einem besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen unabhängig von der Höhe des von dem kirchenangehörigen Ehegatten selbst erzielten Einkommens allein davon abhängig machen, da...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Verwaltungsgericht Cottbus (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Published: De Gruyter 2021
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2021, Pages: 6-11
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Es ist verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn kirchenrechtliche Regelungen die Heranziehung zu einem besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen unabhängig von der Höhe des von dem kirchenangehörigen Ehegatten selbst erzielten Einkommens allein davon abhängig machen, dass die Eheleute einkommensteuerrechtlich zusammen veranlagt werden.
ISBN:3110678691
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110678697