Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe. VG Cottbus, Urteil vom 26.1.2017 (1 K 805/14)
Es ist verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn kirchenrechtliche Regelungen die Heranziehung zu einem besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen unabhängig von der Höhe des von dem kirchenangehörigen Ehegatten selbst erzielten Einkommens allein davon abhängig machen, da...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
De Gruyter
2021
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2021, Pages: 6-11 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Es ist verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn kirchenrechtliche Regelungen die Heranziehung zu einem besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen unabhängig von der Höhe des von dem kirchenangehörigen Ehegatten selbst erzielten Einkommens allein davon abhängig machen, dass die Eheleute einkommensteuerrechtlich zusammen veranlagt werden. |
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ISBN: | 3110678691 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110678697 |