Valentin Trillers Bekenntnis

Nach alledem besteht keine Veranlassung, daran zu zweifeln, a) daß V. Triller luth. Pfarrer war, als er 1555 sein Singebüchlein herausgab, b) daß er mit dieser Sammlung ein Bekenntnis zu der in den Fürstentümern Liegnitz und Brieg geltenden Augsburger Konfession ablegen wollte, c) daß er — falls er...

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Bibliographic Details
Main Author: Ameln, Konrad (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Published: Vandenhoeck & Ruprecht 1971
In: Jahrbuch für Liturgik und Hymnologie
Year: 1971, Volume: 16, Pages: 163-169
Online Access: Volltext (lizenzpflichtig)
Description
Summary:Nach alledem besteht keine Veranlassung, daran zu zweifeln, a) daß V. Triller luth. Pfarrer war, als er 1555 sein Singebüchlein herausgab, b) daß er mit dieser Sammlung ein Bekenntnis zu der in den Fürstentümern Liegnitz und Brieg geltenden Augsburger Konfession ablegen wollte, c) daß er — falls er je ein Anhänger Schwenckfelds war — spätestens von 1553 an sein Gegner gewesen ist, und d) daß sein Singebüchlein nur insofern gegenüber den luth. GBrn eine „Sonderstellung“ einnahm, als Triller schlesisches Sondergut sammeln und vor der Vergessenheit bewahren wollte. Die Behauptung, daß Triller als Schwenckfelder 1573 aus Schlesien vertrieben worden sei, ist schon allein darum absurd, weil er damals etwa 80 Jahre alt war; nachdem durch seine Beschwerdeschrift v. J. 1560 belegt ist, daß er um diese Zeit noch als luth. Pfarrer in Panthenau amtierte, und da nirgendwo berichtet wird, daß 1573 eine Vertreibung von Anhängern Schwenckfelds stattgefunden hat⁵³, ist v. Winterfelds auf dem bloßen Hörensagen beruhende Nachricht als unhaltbar bewiesen⁵⁴
ISSN:2197-3466
Reference:Errata "ERRATA, CORRIGENDA ET ADDENDA (1972)"
Contains:Enthalten in: Jahrbuch für Liturgik und Hymnologie