RT Article T1 Inzidentwertabhängiges Kulturveranstaltungsverbot während der Erlaubnis zu Gottesdiensten, BVerfG 1 BvR 928/21 JF Kirche & Recht VO 27 IS 2 SP 298 OP 298 LA German YR 2021 UL https://ixtheo.de/Record/1815900288 AB BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. März 2021, 1 BvR 160/19 AB Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. AB 1. Durch das in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 IfSG enthaltene Verbot der Öffnung von Kultureinrichtungen und entsprechender Veranstaltungen für den Publikumsverkehr ist jedenfalls der "Wirkbereich" des künstlerischen Ausdrucks der Beschwerdeführenden betroffen. 2. Es ist jedoch nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber die Bedeutung der Kunstfreiheit nicht beachtet hätte, indem er seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit zu genügen sucht. 3. Kulturveranstaltungen und Gottesdienste sind nicht wesentlich gleich. Die faktischen Unterschiede zwischen einem dem Schutz der Glaubensfreiheit nach Art. 4 GG unterstehenden Gottesdienst und einer Kulturveranstaltung lässt sich nicht darauf reduzieren, dass bei beiden Anlässen Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenkämen und innerhalb geschlossener Räume miteinander agierte. K1 Rechtsprechung