Förderung von kirchl. Schwangerschaftskonfliktberatung. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5.12.2013 (OVG 6 B 49.12)

1. Der staatlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben widerspricht es, bei der Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen das auf den unbedingten Schutz des ungeborenen Lebens ausgerichtete Beratungsangebot der katholischen Kirche unberücksichtigt zu lassen. 2. Der erforderliche Bedarf an Sc...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: De Gruyter 2017
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2017, Volume: 62, Pages: 420-431
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1. Der staatlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben widerspricht es, bei der Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen das auf den unbedingten Schutz des ungeborenen Lebens ausgerichtete Beratungsangebot der katholischen Kirche unberücksichtigt zu lassen. 2. Der erforderliche Bedarf an Schwangerschaftsberatungsstellen ist nicht stets dann gedeckt, wenn der Mindestversorgungsschlüssel eingehalten wird, daneben müssen auch die Voraussetzungen der Wohnortnähe und Pluralität des Beratungsangebots erfüllt sein.
ISBN:3110519674
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110519679