Förderung von kirchl. Schwangerschaftskonfliktberatung. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5.12.2013 (OVG 6 B 49.12)
1. Der staatlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben widerspricht es, bei der Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen das auf den unbedingten Schutz des ungeborenen Lebens ausgerichtete Beratungsangebot der katholischen Kirche unberücksichtigt zu lassen. 2. Der erforderliche Bedarf an Sc...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
De Gruyter
2017
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2017, Volume: 62, Pages: 420-431 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | 1. Der staatlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben widerspricht es, bei der Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen das auf den unbedingten Schutz des ungeborenen Lebens ausgerichtete Beratungsangebot der katholischen Kirche unberücksichtigt zu lassen. 2. Der erforderliche Bedarf an Schwangerschaftsberatungsstellen ist nicht stets dann gedeckt, wenn der Mindestversorgungsschlüssel eingehalten wird, daneben müssen auch die Voraussetzungen der Wohnortnähe und Pluralität des Beratungsangebots erfüllt sein. |
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ISBN: | 3110519674 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110519679 |