Terminverlegung wegen kirchlichen Feiertags. LG Gera, Beschluss vom 29.5.2013 (1 Qs 183/13)

Ist ein Gerichtstermin auf einen kirchlichen, aber staatlich nicht anerkannten Feiertag bestimmt worden, kann eine Terminverlegung nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts gewährt werden, wenn der Antragsteller geltend macht, dass an seinem Wohnsitz dieser Feiertag auch staatlich anerkannt ist und...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2017
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2017, Volume: 61, Pages: 388-389
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Ist ein Gerichtstermin auf einen kirchlichen, aber staatlich nicht anerkannten Feiertag bestimmt worden, kann eine Terminverlegung nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts gewährt werden, wenn der Antragsteller geltend macht, dass an seinem Wohnsitz dieser Feiertag auch staatlich anerkannt ist und die Wahrnehmung des Termins die Erfüllung religiöser Pflichten behindern würde.
ISBN:3110465760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110465761