Plakat zum Papstbesuch als wegerechtliche Sondernutzung. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.9.2011 -OVG 1 S 153.11-

Eine Nachnutzung von nur im Wahlkampf zugelassenen großflächigen Werbetafeln für andere Zwecke (hier: Willkommensbotschaft für den Papst) ist eine Sondernutzung, die nicht an der gesetzlichen Privilegierung der Wahlwerbung teilhat. Sie ist nicht erlaubnisfähig, wenn sonst an den betreffenden Standor...

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Corporate Author: Berlin, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2015
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2015, Volume: 58, Pages: 191-196
Description
Summary:Eine Nachnutzung von nur im Wahlkampf zugelassenen großflächigen Werbetafeln für andere Zwecke (hier: Willkommensbotschaft für den Papst) ist eine Sondernutzung, die nicht an der gesetzlichen Privilegierung der Wahlwerbung teilhat. Sie ist nicht erlaubnisfähig, wenn sonst an den betreffenden Standorten Werbetafeln entsprechender Größe nicht zugelassen werden.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946