RT Article T1 Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederheirat nach Ehescheidung. BAG, Urteil vom 8.9.2011 (2 AZR 543/10) JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 58 SP 153 OP 164 LA German YR 2015 UL https://ixtheo.de/Record/1804286176 AB Auch bei Kündigungen wegen Enttäuschung der berechtigten Loyalitätserwartungen eines kirchlichen Arbeitgebers kann die stets erforderliche Interessenabwägung im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zumutbar und die Kündigung deshalb unwirksam ist. Abzuwägen sind das Selbstverständnis der Kirchen einerseits und das Recht des Arbeitnehmers auf Achtung seines Privat- und Familienlebens andererseits.