Rechtsweg für Berufung in das Kirchenbeamtenverhältnis. VG Hamburg, Urteil vom 17.08.2011 (8 K 3632/09)

Der Rechtsweg zu staatlichen Gerichten ist nicht eröffnet, wenn die Berufung in das Kirchenbeamtenverhältnis, die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterlassung einer Berufung in das Kirchenbeamtenverhältnis und ein darauf bezogenen Schadensersatz begehrt werden.

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Verwaltungsgericht Hamburg (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: ˜deœ Gruyter 2015
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2015, Volume: 58, Pages: 87-96
Description
Summary:Der Rechtsweg zu staatlichen Gerichten ist nicht eröffnet, wenn die Berufung in das Kirchenbeamtenverhältnis, die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterlassung einer Berufung in das Kirchenbeamtenverhältnis und ein darauf bezogenen Schadensersatz begehrt werden.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946