Begründung d. Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft BVerwG, Urteil vom 23.9.2010 (7C 22.09)
Die Angabe zur Religionszugehörigkeit im Anmeldeschein kann nur dann als Beleg für die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft herangezogen werden, wenn diese Religionsgemeinschaft eindeutig bezeichnet ist. Der Hinweis auf eine „mosaische“ Religionszugehörigkeit lässt die Zu...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
2014
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2014, Volume: 56, Pages: 266-276 |
Summary: | Die Angabe zur Religionszugehörigkeit im Anmeldeschein kann nur dann als Beleg für die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft herangezogen werden, wenn diese Religionsgemeinschaft eindeutig bezeichnet ist. Der Hinweis auf eine „mosaische“ Religionszugehörigkeit lässt die Zuordnung zur konkreten jüdischen Gemeinde nicht zu. Wer willentlich die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft begründet, die nach ihrem Selbstverständnis und religionsgemeinschaftlichem Recht Teil eines nach den Grundsätzen des Parochialrechts gegliederten, umfassenderen Verbands ist, nimmt für den Fall des Wohnsitzwechsels auch den Wechsel der örtlichen Gemeinemitgliedschaft in seinen Willen auf. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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