Konflikt zwischen Direktionsrecht und Gewissensfreiheit. ArbG Freiburg i.B., Urteil vom 14.1.2010 (13 Ca 331/09)
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers findet seine Grenze an der Gewissensfreiheit des Arbeitnehmers. Auf der Grundlage des subjektiven Gewissensbegriffs ist individuell zu beurteilen, ob und inwieweit das Gewissen des Einzelnen berührt ist. Dies kann auch bei Aufgaben, die nur einen Randbereich betr...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
2014
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2014, Volume: 55, Pages: 17-25 |
Summary: | Das Direktionsrecht des Arbeitgebers findet seine Grenze an der Gewissensfreiheit des Arbeitnehmers. Auf der Grundlage des subjektiven Gewissensbegriffs ist individuell zu beurteilen, ob und inwieweit das Gewissen des Einzelnen berührt ist. Dies kann auch bei Aufgaben, die nur einen Randbereich betreffen, der Fall sein. Eine Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit muss der Arbeitnehmer u.a. dann hinnehmen, wenn für ihn aufgrund des Einstellungsgesprächs der Gewissenskonflikt voraussehbar ist (hier: Beauftragung eines Mitglieds der Zeugen Jehovas zu Vorbereitungsarbeiten für Fasnachtsveranstaltungen). |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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