Obliegenheiten aufgrund der nicht feststehenden normativen Wirkung kirchlicher Dienstvereinbarungen
Das BAg hat bereits mehrfach, zuletzt in seiner Entscheidung vom 22.03.2018, die Frage offengelassen, ob gemäß Kirchenrecht zustande gekommene Dienstvereinbarungen auch im säkularen Arbeitsrecht, also gegenüber kirchlichen Dienstgebern und deren Mitarbeitern, normative und zwingende Wirkung entfalte...
Format: | Print Article |
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Language: | English |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
C. H. Beck
2018
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In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2018, Volume: 6, Issue: 2, Pages: 38-42 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law XA Law |
Further subjects: | B
Labor law
B Church law B Service agreement |
Summary: | Das BAg hat bereits mehrfach, zuletzt in seiner Entscheidung vom 22.03.2018, die Frage offengelassen, ob gemäß Kirchenrecht zustande gekommene Dienstvereinbarungen auch im säkularen Arbeitsrecht, also gegenüber kirchlichen Dienstgebern und deren Mitarbeitern, normative und zwingende Wirkung entfalten. Die Autoren dieses Beitrages gehen der Frage nach, was Kirchen, kirchliche Verbände, Arbeitsrechtliche Kommissionen, Dienstgeber, Mitarbeiter und Mitarbeitervertretungen unternehmen können, um die gegenwärtig bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der zwingenden Geltung von Dienstvereinbarungen zwischen Dienstgebern und Mitarbeitern zu beseitigen. |
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ISSN: | 2196-0119 |
Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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