Papst vereinfacht Ehenichtigkeitsprozesse
Papst Franziskus hat das Verfahren zur Prüfung der Gültigkeit von Ehen erheblich vereinfacht. Das Urteil in den sogenannten Ehenichtigkeitsprozessen soll nach einem am Dienstag veröffentlichten Erlass unter bestimmten Bedingungen bereits binnen einiger Wochen durch den Ortsbischof gefällt werden. Au...
Format: | Print Article |
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Language: | German |
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Published: |
KNA
2015
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In: |
Vatikan, Ausland, EU
Year: 2015, Volume: 209, Pages: 17-18 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Marriage law
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1671 B Nullity of marriage B Reform B Marriage |
Summary: | Papst Franziskus hat das Verfahren zur Prüfung der Gültigkeit von Ehen erheblich vereinfacht. Das Urteil in den sogenannten Ehenichtigkeitsprozessen soll nach einem am Dienstag veröffentlichten Erlass unter bestimmten Bedingungen bereits binnen einiger Wochen durch den Ortsbischof gefällt werden. Außerdem muss die Entscheidung künftig nicht mehr von einer zweiten gerichtlichen Instanz bestätigt werden. Dadurch dürfte sich die Dauer der Verfahren auch in deutschen Bistümern deutlich verkürzen. Hierzulande werden bislang etwa zwei Jahre für einen Ehenichtigkeitsprozess veranschlagt. Künftig soll die Maximaldauer nur noch ein Jahr betragen, wie der Präsident des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte, Kardinal Francesco Coccopalmerio, am Dienstag im Vatikan erklärte |
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Contains: | Enthalten in: Vatikan, Ausland, EU
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