RT Article T1 Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis. Beschluss vom 5.6.2012 (18 L 694/12) JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 59 SP 399 OP 402 LA Undetermined PB ˜deœ Gruyter YR 2016 UL https://ixtheo.de/Record/1763686213 AB Leitsatz: Befürchtet die Verwaltungsbehörde, dass es bei einer von ihr genehmigten Verteilung des Koran im öffentlichen Verkehrsraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter und Passanten kommt, dann ist insbesondere angesichts des dem Veranstalter zur Seite stehenden Grundrechts der Religionsfreiheit ein Widerruf der Sondernutzungserlaubnis ermessensfehlerhaft, wenn nicht geprüft worden ist, ob der Einsatz bereitgehaltender Polizeikräfte als milderes Mittel der Gefahrenabwehr ausreicht. K1 Religionsgemeinschaft K1 Sondernutzung K1 Öffentlichkeitsarbeit K1 Rechtsprechung