Asylgewährung nach Religionswechsel. Beschluss vom 9.2.2012 (13 A 257/12.A)
Leitsatz: Macht ein Asylsuchender geltend, wegen seines Übertritts vom Islam zum Christentum religiöser Verfolgung in seinem Heimatland ausgesetzt zu sein, muss festgestellt werden können, dass die Konversion auf einer festen Überzeugung und einem ernst gemeinten religiösen Einstellungswandel und ni...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
2016
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, Volume: 59, Pages: 100-104 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Refugee law B Islam B Conversion Religion B Refugee B Christianity B Germany |
Summary: | Leitsatz: Macht ein Asylsuchender geltend, wegen seines Übertritts vom Islam zum Christentum religiöser Verfolgung in seinem Heimatland ausgesetzt zu sein, muss festgestellt werden können, dass die Konversion auf einer festen Überzeugung und einem ernst gemeinten religiösen Einstellungswandel und nicht auf Opportunitätserwägungen beruht. Anderseits kann nicht verlangt werden, dass der Konvertierte so fest im Glauben steht, dass er bereit ist, in seinem Herkunftsland für den Glauben selbst schwere Menschenrechtsverletzungen hinzunehmen. Ist es dem Asylsuchenden nicht gelungen, das Gericht von der Wahrhaftigkeit seiner Hinwendung zum Christentum zu überzeugen, so kann dieses Defizit nicht durch das Zeugnis eines ihm nahestehenden Geistlichen kompensiert werden, da dieser über höchstpersönliche Votgänge aus dem Innenleben des Asysuchenden keine Auskunft geben kann. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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