EuGH: Rituelle Schlachtung nur in zugelassenen Schlachthöfen

Rituelle Schlachtungen ohne Betäubungen dürfen nur in zugelassenen Schlachthöfen vorgenommen werden. "Diese Verpflichtung beeinträchtigt nicht die Religionsfreiheit", heißt es in einem in Luxemburg veröffentlichten Urteil des EuGH

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: 2018
In: Vatikan, Ausland, EU
Jahr: 2018, Band: 101, Seiten: 23
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Religionsfreiheit
B Europäischer Gerichtshof
B Urteil
B Schächten
B Luxemburg Stadt
Beschreibung
Zusammenfassung:Rituelle Schlachtungen ohne Betäubungen dürfen nur in zugelassenen Schlachthöfen vorgenommen werden. "Diese Verpflichtung beeinträchtigt nicht die Religionsfreiheit", heißt es in einem in Luxemburg veröffentlichten Urteil des EuGH
Enthält:Enthalten in: Vatikan, Ausland, EU