EuGH: Rituelle Schlachtung nur in zugelassenen Schlachthöfen
Rituelle Schlachtungen ohne Betäubungen dürfen nur in zugelassenen Schlachthöfen vorgenommen werden. "Diese Verpflichtung beeinträchtigt nicht die Religionsfreiheit", heißt es in einem in Luxemburg veröffentlichten Urteil des EuGH
| Medienart: | Druck Aufsatz |
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| Sprache: | Deutsch |
| Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
| Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
| Veröffentlicht: |
2018
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| In: |
Vatikan, Ausland, EU
Jahr: 2018, Band: 101, Seiten: 23 |
| IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
| weitere Schlagwörter: | B
Religionsfreiheit
B Europäischer Gerichtshof B Urteil B Schächten B Luxemburg Stadt |
| Zusammenfassung: | Rituelle Schlachtungen ohne Betäubungen dürfen nur in zugelassenen Schlachthöfen vorgenommen werden. "Diese Verpflichtung beeinträchtigt nicht die Religionsfreiheit", heißt es in einem in Luxemburg veröffentlichten Urteil des EuGH |
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| Enthält: | Enthalten in: Vatikan, Ausland, EU
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