Organisatorische Einbindung der Gewerkschaften in den Dritten Weg auf Grundlage des BAG-Urteils vom 20.11.2012 (1 AZR 179/11)

Lange Zeit bestand Einigkeit darüber, dass in kirchlichen Einrichtungen innerhalb des Dritten Wegs nicht gestreikt werden darf. Dies wurde immer wieder angezweifelt, ebenso die Gleichwertigkeit des Dritten Wegs gegenüber dem Zweiten Weg. Zwei grundlegende und (möglicherweise) folgenreiche Entscheidu...

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Detalhes bibliográficos
Autor principal: Haager, Evmarie (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Alemão
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Publicado em: 2014
Em: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Ano: 2014, Volume: 2, Número: 3, Páginas: 73-77
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Terceira via
B UNISON
B Direito Trabalhista
Descrição
Resumo:Lange Zeit bestand Einigkeit darüber, dass in kirchlichen Einrichtungen innerhalb des Dritten Wegs nicht gestreikt werden darf. Dies wurde immer wieder angezweifelt, ebenso die Gleichwertigkeit des Dritten Wegs gegenüber dem Zweiten Weg. Zwei grundlegende und (möglicherweise) folgenreiche Entscheidungen hierzu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im November 2012 gefällt, die jedoch weitere rechtspraktische Überlegungen nicht erübrigen, nicht nur im Hinblick auf das (viel diskutierte) Verbot von Streikamßnahmen
ISSN:2196-0119
Obras secundárias:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen