Organisatorische Einbindung der Gewerkschaften in den Dritten Weg auf Grundlage des BAG-Urteils vom 20.11.2012 (1 AZR 179/11)
Lange Zeit bestand Einigkeit darüber, dass in kirchlichen Einrichtungen innerhalb des Dritten Wegs nicht gestreikt werden darf. Dies wurde immer wieder angezweifelt, ebenso die Gleichwertigkeit des Dritten Wegs gegenüber dem Zweiten Weg. Zwei grundlegende und (möglicherweise) folgenreiche Entscheidu...
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Формат: | Print Статья |
Язык: | Немецкий |
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Опубликовано: |
2014
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В: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Год: 2014, Том: 2, Выпуск: 3, Страницы: 73-77 |
Индексация IxTheo: | SB Каноническое право |
Другие ключевые слова: | B
Трудовое право
B Третий путь B UNISON |
Итог: | Lange Zeit bestand Einigkeit darüber, dass in kirchlichen Einrichtungen innerhalb des Dritten Wegs nicht gestreikt werden darf. Dies wurde immer wieder angezweifelt, ebenso die Gleichwertigkeit des Dritten Wegs gegenüber dem Zweiten Weg. Zwei grundlegende und (möglicherweise) folgenreiche Entscheidungen hierzu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im November 2012 gefällt, die jedoch weitere rechtspraktische Überlegungen nicht erübrigen, nicht nur im Hinblick auf das (viel diskutierte) Verbot von Streikamßnahmen |
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ISSN: | 2196-0119 |
Второстепенные работы: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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