RT Article T1 Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag mit den Grundrechten unvereinbar, Beschluss vom 27.10.2016 - 1 BvR 458/10 JF Kirche & Recht VO 22 SP 260 OP 278 LA German YR 2016 UL https://ixtheo.de/Record/1763619567 AB Leitsätze: 1. Die Anerkennung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag sowie seine Ausgestaltung als Tag mit einem besonderen Stilleschutz und die damit verbundenen grundrechtsbeschränkenden Wirkungen sind dem Grunde nach durch die verfassungsrechtliche Regelung zum Sonn- und Feiertagsschutz in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV gerechtfertigt, da sie niemandem eine innere Haltung vorschreiben, sondern lediglich einen äußeren Ruherahmen schaffen 2. Für Fallgestaltungen, in denen eine dem gesetzlichen Stilleschutz zuwiderlaufende Veranstaltung ihrerseits in den Schutzbereich der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) oder der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) fällt, muss der Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit einer Ausnahme von stilleschützenden Unterlassungspflichten vorsehen K1 Deutschland : Bundesverfassungsgericht K1 Rechtsprechung