Beteiligung des MAV-Wahlvorstands bei Kündigung. Urteil vom 23.02.2010 - 3 Sa 1429/09

Leitsatz: Ein kirchlicher Arbeitgeber (hier in einem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche) genügt nicht seiner auf vertrauensvolle Zusammenarbeit gerichteten Fürsorgepflicht, wenn er sich im Vorfeld der fristlosen Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters darauf beschränkt, laufend Schriftsätz...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Berlin, Landesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: ˜deœ Gruyter 2014
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2014, Volume: 55, Pages: 125-134
IxTheo Classification:SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B Jurisdiction
B Protestant Church
B Employee resignation
B Labor law
B Diaconia
B Employment
B Hospital
B Mainzer Altertumsverein
B Labor contract
Description
Summary:Leitsatz: Ein kirchlicher Arbeitgeber (hier in einem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche) genügt nicht seiner auf vertrauensvolle Zusammenarbeit gerichteten Fürsorgepflicht, wenn er sich im Vorfeld der fristlosen Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters darauf beschränkt, laufend Schriftsätze mit Fristsetzung und Abmahnung fertigen zu lassen. Die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung können dem Wahlvorstand, der für eine Nachwahl gebildet worden ist, nur zustehen, soweit sein Wahlvorstandsamt besteht; ist es erloschen, gibt es auch kein Beteiligungsrecht des Wahlvorstands nach den Bestimmungen zum Mitbestimmungsrecht bei einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946