Theologisch-sozialer Lehrgang als Berufsausbildung. Urteil vom 15.02.2010 - 4 K 361/09

Leitsatz: Zwar ist ein sogenanntes Esra-Training nicht unmittelbar berufsqualifizierend, doch weist es aufgrund seiner Lehrinhalte - insbesondere seiner theologisch-sozialen Ausrichtung und seiner Schwerpunktsetzung in Richtung Jugendarbeit - einen ausreichenden inhaltlichen Zusammenhang zu dem beab...

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Опубликовано в: :Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Главный автор: FG Baden-Württemberg (Автор)
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Опубликовано: ˜deœ Gruyter 2014
В: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Индексация IxTheo:SD Церковное право ; Евангелическая церковь
Другие ключевые слова:B Судопроизводство (мотив)
B Социальная работа с молодёжью
B Евангелическая церковь (мотив)
Описание
Итог:Leitsatz: Zwar ist ein sogenanntes Esra-Training nicht unmittelbar berufsqualifizierend, doch weist es aufgrund seiner Lehrinhalte - insbesondere seiner theologisch-sozialen Ausrichtung und seiner Schwerpunktsetzung in Richtung Jugendarbeit - einen ausreichenden inhaltlichen Zusammenhang zu dem beabsichtigten und nach dessen Abschluss auch tatsächlich aufgenommenen Besuch einer Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik mit dem Ziel des Ausbildungsabschlusses als Erziehrein auf, so dass eine Berufsausbildung iSv § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 iVm § 63 Abs. 1 Satz 2 EStG vorliegt
ISSN:0340-8760
Второстепенные работы:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946