Theologisch-sozialer Lehrgang als Berufsausbildung. Urteil vom 15.02.2010 - 4 K 361/09

Leitsatz: Zwar ist ein sogenanntes Esra-Training nicht unmittelbar berufsqualifizierend, doch weist es aufgrund seiner Lehrinhalte - insbesondere seiner theologisch-sozialen Ausrichtung und seiner Schwerpunktsetzung in Richtung Jugendarbeit - einen ausreichenden inhaltlichen Zusammenhang zu dem beab...

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Pubblicato in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Autore principale: FG Baden-Württemberg (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Lingua non determinata
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Pubblicazione: ˜deœ Gruyter 2014
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Notazioni IxTheo:SD Diritto canonico; Chiesa protestante
Altre parole chiave:B Lavoro sociale con i giovani
B Chiesa evangelica
B Giurisprudenza <motivo>
Descrizione
Riepilogo:Leitsatz: Zwar ist ein sogenanntes Esra-Training nicht unmittelbar berufsqualifizierend, doch weist es aufgrund seiner Lehrinhalte - insbesondere seiner theologisch-sozialen Ausrichtung und seiner Schwerpunktsetzung in Richtung Jugendarbeit - einen ausreichenden inhaltlichen Zusammenhang zu dem beabsichtigten und nach dessen Abschluss auch tatsächlich aufgenommenen Besuch einer Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik mit dem Ziel des Ausbildungsabschlusses als Erziehrein auf, so dass eine Berufsausbildung iSv § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 iVm § 63 Abs. 1 Satz 2 EStG vorliegt
ISSN:0340-8760
Comprende:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946