Theologisch-sozialer Lehrgang als Berufsausbildung. Urteil vom 15.02.2010 - 4 K 361/09

Leitsatz: Zwar ist ein sogenanntes Esra-Training nicht unmittelbar berufsqualifizierend, doch weist es aufgrund seiner Lehrinhalte - insbesondere seiner theologisch-sozialen Ausrichtung und seiner Schwerpunktsetzung in Richtung Jugendarbeit - einen ausreichenden inhaltlichen Zusammenhang zu dem beab...

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Publié dans:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Auteur principal: FG Baden-Württemberg (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Langue indéterminée
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Publié: ˜deœ Gruyter 2014
Dans: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Classifications IxTheo:SD Droit ecclésial protestant
Sujets non-standardisés:B Travail avec les jeunes
B Église protestante
B Jurisprudence
Description
Résumé:Leitsatz: Zwar ist ein sogenanntes Esra-Training nicht unmittelbar berufsqualifizierend, doch weist es aufgrund seiner Lehrinhalte - insbesondere seiner theologisch-sozialen Ausrichtung und seiner Schwerpunktsetzung in Richtung Jugendarbeit - einen ausreichenden inhaltlichen Zusammenhang zu dem beabsichtigten und nach dessen Abschluss auch tatsächlich aufgenommenen Besuch einer Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik mit dem Ziel des Ausbildungsabschlusses als Erziehrein auf, so dass eine Berufsausbildung iSv § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 iVm § 63 Abs. 1 Satz 2 EStG vorliegt
ISSN:0340-8760
Contient:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946