Theologisch-sozialer Lehrgang als Berufsausbildung. Urteil vom 15.02.2010 - 4 K 361/09

Leitsatz: Zwar ist ein sogenanntes Esra-Training nicht unmittelbar berufsqualifizierend, doch weist es aufgrund seiner Lehrinhalte - insbesondere seiner theologisch-sozialen Ausrichtung und seiner Schwerpunktsetzung in Richtung Jugendarbeit - einen ausreichenden inhaltlichen Zusammenhang zu dem beab...

Descripción completa

Guardado en:  
Detalles Bibliográficos
Publicado en:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Autor principal: FG Baden-Württemberg (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Lengua no determinada
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Gargar...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publicado: ˜deœ Gruyter 2014
En: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Clasificaciones IxTheo:SD Derecho eclesiástico ; Iglesia evangélica
Otras palabras clave:B Trabajo sociopedagógico con menores
B Iglesia evangélica
B Jurisprudencia
Descripción
Sumario:Leitsatz: Zwar ist ein sogenanntes Esra-Training nicht unmittelbar berufsqualifizierend, doch weist es aufgrund seiner Lehrinhalte - insbesondere seiner theologisch-sozialen Ausrichtung und seiner Schwerpunktsetzung in Richtung Jugendarbeit - einen ausreichenden inhaltlichen Zusammenhang zu dem beabsichtigten und nach dessen Abschluss auch tatsächlich aufgenommenen Besuch einer Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik mit dem Ziel des Ausbildungsabschlusses als Erziehrein auf, so dass eine Berufsausbildung iSv § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 iVm § 63 Abs. 1 Satz 2 EStG vorliegt
ISSN:0340-8760
Obras secundarias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946