Theologisch-sozialer Lehrgang als Berufsausbildung. Urteil vom 15.02.2010 - 4 K 361/09
Leitsatz: Zwar ist ein sogenanntes Esra-Training nicht unmittelbar berufsqualifizierend, doch weist es aufgrund seiner Lehrinhalte - insbesondere seiner theologisch-sozialen Ausrichtung und seiner Schwerpunktsetzung in Richtung Jugendarbeit - einen ausreichenden inhaltlichen Zusammenhang zu dem beab...
Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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1. VerfasserIn: | |
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Journals Online & Print: | |
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Veröffentlicht: |
de Gruyter
2014
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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IxTheo Notationen: | SD Evangelisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Evangelische Kirche
B Jugendarbeit B Rechtsprechung |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Zwar ist ein sogenanntes Esra-Training nicht unmittelbar berufsqualifizierend, doch weist es aufgrund seiner Lehrinhalte - insbesondere seiner theologisch-sozialen Ausrichtung und seiner Schwerpunktsetzung in Richtung Jugendarbeit - einen ausreichenden inhaltlichen Zusammenhang zu dem beabsichtigten und nach dessen Abschluss auch tatsächlich aufgenommenen Besuch einer Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik mit dem Ziel des Ausbildungsabschlusses als Erziehrein auf, so dass eine Berufsausbildung iSv § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 iVm § 63 Abs. 1 Satz 2 EStG vorliegt |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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