Arbeitnehmerüberlassung u. Samstagsarbeit. Urteil vom 17.03.2011 (9 Ca 379/10)

Leitsatz: Muss der Arbeitnehmer damit rechnen, dass ihm nach Vermittlung durch eine Arbeitnehmerüberlassungsfirma Tätigkeiten zugewiesen werden könnten, die ihn un einem Konflikt mit seinen Glauben oder seinem Gewissen bringen, so ist er schon bei der Anbahnung der Vertragsverhandlung mit dem Vermit...

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Main Author: ArbG Kassel (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2015
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2015, Volume: 57, Pages: 222-230
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Working time
B Jurisdiction
B Religious freedom
B Law
B Labor law
B Employment
B Religion
B Labor contract
Description
Summary:Leitsatz: Muss der Arbeitnehmer damit rechnen, dass ihm nach Vermittlung durch eine Arbeitnehmerüberlassungsfirma Tätigkeiten zugewiesen werden könnten, die ihn un einem Konflikt mit seinen Glauben oder seinem Gewissen bringen, so ist er schon bei der Anbahnung der Vertragsverhandlung mit dem Vermittler verpflichtet, entsprechende Umstände (hier: glaubensbedingt beschränkte Einsetzbarkeit an bestimmten Wochentagen) offenzulegen
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946