Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung. Urteil vom 12.1.2011 (I R 91/09)
Leitsatz: Eine steuerlich ausreichende Vermögensbildung liegt vor, wenn der hier u.a. religiöse Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks verwendet werden soll, in der Satzung so genau bestimmt ist, das aufgrund der Satzung gep...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
2015
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2015, Volume: 57, Pages: 1-5 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Order
B Jurisdiction B State law of churches B Law on foundations and endowments B Law B Statutes B Religion B Corporation under public law B Foundation B Possessions |
Summary: | Leitsatz: Eine steuerlich ausreichende Vermögensbildung liegt vor, wenn der hier u.a. religiöse Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks verwendet werden soll, in der Satzung so genau bestimmt ist, das aufgrund der Satzung geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck steuerbegünstigt ist. Eine Satzungsbestimmung genügt auch dann den Anforderungen des §55 Abs. 1 Nr. 4 AO, wenn nur für den Fall der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, nicht aber für den Fall seiner "Aufhebung" eine Bestimmung hinsichtlich der Verwendung seines Vermögens getroffen worden ist |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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