Kündigung und Mitteilung über den Eintritt der Fiktion der Zustimmung des Integrationsamtes: BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 118/11

Eine Kündigung nach Eintritt der Fiktionswirkung des § 91 Abs. 5 SGB IX muss unverzüglich erfolgen. Der Arbeitgeber zögert nicht schuldhaft, wenn er nicht weiß, dass er die Kündigung aussprechen muss, oder vertretbar annimmt, er müsse sie noch nicht aussprechen. Er muss sich aber beim Integrationsam...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland. VerfasserIn (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2013
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Jahr: 2013, Band: 1, Heft: 2, Seiten: 76
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Deutschland Bundesarbeitsgericht
B Kündigung
B Rechtsprechung
B Arbeitsrecht
B Kündigungsschutz
Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Kündigung nach Eintritt der Fiktionswirkung des § 91 Abs. 5 SGB IX muss unverzüglich erfolgen. Der Arbeitgeber zögert nicht schuldhaft, wenn er nicht weiß, dass er die Kündigung aussprechen muss, oder vertretbar annimmt, er müsse sie noch nicht aussprechen. Er muss sich aber beim Integrationsamt erkundigen, ob innerhalb der Frist des § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX eine Entscheidung getroffen wurde
ISSN:2196-0119
Enthält:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen