Kündigung und Mitteilung über den Eintritt der Fiktion der Zustimmung des Integrationsamtes: BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 118/11
Eine Kündigung nach Eintritt der Fiktionswirkung des § 91 Abs. 5 SGB IX muss unverzüglich erfolgen. Der Arbeitgeber zögert nicht schuldhaft, wenn er nicht weiß, dass er die Kündigung aussprechen muss, oder vertretbar annimmt, er müsse sie noch nicht aussprechen. Er muss sich aber beim Integrationsam...
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| Medienart: | Druck Aufsatz |
| Sprache: | Deutsch |
| Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
| Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
| Veröffentlicht: |
2013
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| In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Jahr: 2013, Band: 1, Heft: 2, Seiten: 76 |
| IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
| weitere Schlagwörter: | B
Deutschland Bundesarbeitsgericht
B Kündigung B Rechtsprechung B Arbeitsrecht B Kündigungsschutz |
| Zusammenfassung: | Eine Kündigung nach Eintritt der Fiktionswirkung des § 91 Abs. 5 SGB IX muss unverzüglich erfolgen. Der Arbeitgeber zögert nicht schuldhaft, wenn er nicht weiß, dass er die Kündigung aussprechen muss, oder vertretbar annimmt, er müsse sie noch nicht aussprechen. Er muss sich aber beim Integrationsamt erkundigen, ob innerhalb der Frist des § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX eine Entscheidung getroffen wurde |
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| ISSN: | 2196-0119 |
| Enthält: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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