Schulbesuchspflichtverweigerung, Teilentzug des Sorgerechts, Beschluss vom 11.09.2007 - XII ZB 41/07

Leitsatz: Weigern sich Eltern beharrlich, ihre Kinder der öffentlichen Grundschule oder einer anerkannten Ersatzschule zuzuführen, um ihnen statt dessen selbst "Hausunterricht" zu erteilen, so kann darin ein Missbrauch der elterlichen Sorge liegen, der das Wohl der Kinder nachhaltig gefähr...

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Ente Autore: Deutschland, Bundesgerichtshof (Autore)
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Pubblicazione: ˜deœ Gruyter 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Anno: 2007, Volume: 50, Pagine: 156-159
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Elternrechte
B Bene del bambino
B Scuola
B Obbligo scolastico
B Compito pedagogico
B Responsabilità genitoriale
B Diritto scolastico
B Giurisprudenza <motivo>
B Battisti
Descrizione
Riepilogo:Leitsatz: Weigern sich Eltern beharrlich, ihre Kinder der öffentlichen Grundschule oder einer anerkannten Ersatzschule zuzuführen, um ihnen statt dessen selbst "Hausunterricht" zu erteilen, so kann darin ein Missbrauch der elterlichen Sorge liegen, der das Wohl der Kinder nachhaltig gefährdet und Maßnahmen des Familiengerichts nach §§ 1666, 1666a BGB erfordert. Die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zu Regelung von Schulangelegenheiten in Verbindung mit der Anordnung einer Pflegschaft ist in solchen Fällen im Grundsatz zur Abwehr der Gefahr geeignet und verhältnismäßig
ISSN:0340-8760
Comprende:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946