Befreiung vom Sexualkundeunterricht. Beschluss vom 08.05.2008 - 6 B 64/07

Leitsatz: Die den Schulen auf dem Gebiet der Sexualerziehung auferlegten Gebote der Zurückhaltung und Toleranz stellen regelmäßig sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte bei Eltern und Schülern nicht entstehen (im Anschluss an bisherige Rechtssprechung, s. BVerfG 47, 46 (77f.))

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland. VerfasserIn (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2008
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2008, Band: 51, Seiten: 260-268
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Religionsfreiheit
B Schulrecht
B Rechtsprechung
B Sexualethik
B Schulpflicht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Die den Schulen auf dem Gebiet der Sexualerziehung auferlegten Gebote der Zurückhaltung und Toleranz stellen regelmäßig sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte bei Eltern und Schülern nicht entstehen (im Anschluss an bisherige Rechtssprechung, s. BVerfG 47, 46 (77f.))
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946