RT Article T1 Rechtsweg für vermögensrechtliche Ansprüche eines Mitglieds der Priesterbruderschaft St. Pius X. Beschluss vom 06.09.2006 - 17 Ta 9/06 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 48 SP 289 OP 296 LA German YR 2009 UL https://ixtheo.de/Record/1763533506 AB Ein für die Priesterbruderschaft St. Pius X in der Seelsorge tätiger Priester ist weder Arbeitnehmer noch befindet er sich in einer arbeitnehmerähnlichen Stellung. Für vermögensrechtliche Ansprüche ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit eröffnet. Dort ist die Reichweite des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs unter brücksichtigung der Art. 140 GG, 137 Abs. 3 WRV zu bestimmen K1 Priesterbruderschaft St. Pius X K1 Staatskirchenrecht K1 Vermögensrecht K1 Dienstrecht K1 Arbeitsrecht K1 Arbeitsgerichtsbarkeit K1 Rechtsprechung