RT Article T1 Werbungskosten eines pensionierten Pfarrers. Urteil vom 12.09.2006 - 2 K 1375/05 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 48 SP 303 OP 307 LA German YR 2009 UL https://ixtheo.de/Record/1763533484 AB Aufwendungen eines im Ruhestand befindlichen katholischen Pfarrers für unentgeltliche Aushilfstätigkeiten als Seelsorger stehen nicht im Zusammenhang mit den Ruhestandsbezügen und können daher insoweit nicht als Werbungskosten steuermindernd in Absatz gebracht werden K1 Rechtsprechung K1 Staatskirchenrecht K1 Vermögensrecht K1 Steuerrecht K1 Pfarrer K1 Einkommensteuer K1 Subsidiar