Priesterlose Eucharistiefeier
Nikolasch: "Da durch die "Wir-Form" der Eucharistischen Hochgebete ausgedrückt wird, dass die gesamte versammelte Gemeinde das Gedächtnis des Herrn begeht und den Vater bittet, seinen Geist herabzusenden, damit die Zeichen von Brot und Wein zum Leib und Blut Jesu Christi werden, bewir...
Publicado no: | Imprimatur |
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Autor principal: | |
Tipo de documento: | Print Artigo |
Idioma: | Alemão |
Verificar disponibilidade: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Publicado em: |
Arbeitskreis Imprimatur
2012
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Em: |
Imprimatur
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Classificações IxTheo: | SB Direito canônico |
Outras palavras-chave: | B
Poder eclesiástica
B Eucaristia B Poder de ordenação B Weiherecht B Igreja católica Codex iuris canonici 1983. can. 900 B Sakramentenrecht |
Resumo: | Nikolasch: "Da durch die "Wir-Form" der Eucharistischen Hochgebete ausgedrückt wird, dass die gesamte versammelte Gemeinde das Gedächtnis des Herrn begeht und den Vater bittet, seinen Geist herabzusenden, damit die Zeichen von Brot und Wein zum Leib und Blut Jesu Christi werden, bewirkt die Gemidne auch in ihrer Gesamtheit das Geschehen, entsprechend dem Wort des Herrn: Wo zwei oder drei in meinem, d. h. seiner gedenkend versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen. Wo immer also eine Gemeinde sich versammelt, normalerweise unter der Leitung des ordinierten Vorstehers, um in der Feier des Mahles des Herrn zu gedenken, dort ist der Herr entsprechend seiner Zusage auch im Mahl in der Mitte gegenwärtig. Entscheidend ist aber nicht der Vorsteher, der im Namen der Gemeinde handelt und spricht, sondern die Gemeinde selbst." |
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ISSN: | 0946-3178 |
Obras secundárias: | Enthalten in: Imprimatur
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