RT Article T1 Priesterlose Eucharistiefeier JF Imprimatur VO 45 SP 127 OP 134 A1 Nikolasch, Franz 1933-2022 LA German PB Arbeitskreis Imprimatur YR 2012 UL https://ixtheo.de/Record/1763530922 AB Nikolasch: "Da durch die "Wir-Form" der Eucharistischen Hochgebete ausgedrückt wird, dass die gesamte versammelte Gemeinde das Gedächtnis des Herrn begeht und den Vater bittet, seinen Geist herabzusenden, damit die Zeichen von Brot und Wein zum Leib und Blut Jesu Christi werden, bewirkt die Gemidne auch in ihrer Gesamtheit das Geschehen, entsprechend dem Wort des Herrn: Wo zwei oder drei in meinem, d. h. seiner gedenkend versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen. Wo immer also eine Gemeinde sich versammelt, normalerweise unter der Leitung des ordinierten Vorstehers, um in der Feier des Mahles des Herrn zu gedenken, dort ist der Herr entsprechend seiner Zusage auch im Mahl in der Mitte gegenwärtig. Entscheidend ist aber nicht der Vorsteher, der im Namen der Gemeinde handelt und spricht, sondern die Gemeinde selbst." K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 900 K1 Eucharistie K1 Weihegewalt K1 Kirchengewalt K1 Sakramentenrecht K1 Weiherecht