Beschluss vom 07.12.2009 - 1 LA 255/08: Lärmbelastung der Nachbarn durch islamisches Gebetshaus in einem allgemeinen Wohngebiet

Ein islamisches Gebetshaus kann in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zugelassen werden, wenn seine mit ihm typischerweise zur Nachtzeit verbundenen Auswirkungen dem Gebietscharakter widersprechen. Das kommt auch bei Berücksichtigung der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit in Betracht, wenn...

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Published in:Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Corporate Author: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2010
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Year: 2010, Volume: 23, Pages: 219
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Islam
B Mosque
B Germany
Description
Summary:Ein islamisches Gebetshaus kann in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zugelassen werden, wenn seine mit ihm typischerweise zur Nachtzeit verbundenen Auswirkungen dem Gebietscharakter widersprechen. Das kommt auch bei Berücksichtigung der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit in Betracht, wenn das Vorhaben in einem nicht mehr als unerheblich anzusehenden Zeitraum für die beiden in die Nachtzeit fallenden Gebete aufgesucht werden soll/darf.
ISSN:0721-880X
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht